Durch unsere langjährige Marktpräsenz können wir mit hoher Kenntnis im Immobiliensektor aufwarten.
Zuverlässige Beratung, Diskretion und persönliche Kundenbetreuung ist für uns selbstverständlich.
Individuelle und kompetente Vermarktung und Vermittlung von Immobilien seit 1987.
Unsere langjährige Erfahrung sowie ein unterstützendes Netzwerk an Kollegen, das wir uns über die Jahre in der Rhein-Main-Metropole und Umgebung aufgebaut haben, versetzt uns in die Lage, auf die verschiedensten Kundenwünsche einzugehen.
Sei es die Mietwohnung, das private Eigenheim, das Baugrundstück oder das Renditeobjekt - Sie profitieren in jedem Fall von unseren fundierten Kenntnissen im Immobilienmarkt. Wir als Dienstleister verstehen diesen Bergiff wörtlich: Dienst gepaart mit Leistung - im Interesse unserer Kunden.
Jede Vermittlung einer Immobilie ist so einzigartig wie die Person dahinter: Sie, der Kunde.
Darum steht für uns die individuelle Betreuung an oberster Stelle. Nur so können wir als Dienstleister ein Höchstmaß an persönlicher Unterstützung in der Umsetzung Ihrer Wünsche gewährleisten.
Wir sind der Meinung, die beste Werbung sind zufriedene Kunden. Aus diesem Grund scheuen wir keine Mühe, jeden Tag aufs Neue gute Werbung zu machen.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Herzlichst
Ihre Daniela Semmig
Als besonderen rundum Service für unsere Kunden bieten wir zusätzlich Unterstützung in folgenden Bereichen. Bitte sprechen Sie uns an!
Wertermittlungen, individuell, wie es die Situation Ihrer Immobilie erfordert.
Es gibt zahlreiche Gründe für eine Immobilienbewertung:
Von einer einfachen Marktwertermittlung bis zu einem umfangreichen Gutachten für das Finanzamt.
Bei uns finden Sie alle Kompetenzen unter einem Dach!
Informieren Sie sich auf unserer Immobilien-Gutachter-Homepage:
www.immobiliengutachter-rheinmain.de
Daniela Semmig
Geprüfte Immobilienbewerterin an der Europäischen Immobilien Akademie (EIA) für Immobilien und Grundstücke.
Mein Büro bietet folgende Dienstleistungen durch qualifizierte Sachverständige und Energieeffizienzberater an:
Bedarfsausweis: Zum Teil Pflicht für Bestandsgebäude
Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Wurde das Gebäude bereits nach den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut, reicht ein Verbrauchsausweis. Wenn Altbauten modernisiert oder erweitert werden, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Ausnahme: Es handelt sich um Maßnahmen, bei denen maximal zehn Prozent der Fläche modernisiert wurden.Verbrauchsausweis: Bei Mehrfamilienhäusern aussagekräftig
Wer für die Bestandsimmobilie nur einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen muss, hat weniger Aufwand. Es wird der Energiebedarf der Immobilie mit den Ausgaben prognostiziert, die in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasser angefallen sind. Der energetische Zustand der Bausubstanz wird nicht analysiert.Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision wissen müssen:
Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft, wonach Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind.
Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision allein oder überwiegend zu übernehmen.
Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:
Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen des Maklers.
Geldwäscheprävention bei Immobilienmaklern
Das für Immobilienmakler relevante und sorgfaltspflichtauslösende Vertragsverhältnis ist der Immobilienkaufvertrag.
Kunden sind spätestens zum Zeitpunkt der Zusendung oder des Zugangs des Immobilienkaufvertrages durch ein gültiges Ausweisdokument zu identifizieren. Soll ein früherer Zeitpunkt gewählt werden, reicht eine Identifizierung bei Unterzeichnung einer Kaufabsichtserklärung oder bei Zahlung einer Reservierungsgebühr aus.
Sehr geehrter Interessent,
mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.
Damit wir sofort für Sie tätig werden können, also Ihnen Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin vereinbaren, benötigen wir Ihre Zustimmung.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wie bisher müssen Sie natürlich nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision oder Aufwandsentschädigung fällig.
Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Daniela Semmig
DS-Immobilien
DS Immobilien
Inhaberin: Daniela Semmig
Heddernheimer Landstraße 54
60439 Frankfurt a.M.
Telefon: +49 69 52 62 60
Telefax: +49 69 51 34 91
E-Mail : info@ds-immobilien-frankfurt.de
Internet: www.ds-immobilien-frankfurt.de
Die Maklererlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung wurde Frau Daniela Semmig 1987 vom Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. erteilt.
Finanzamt Frankfurt a.M. 1 – Ust-IdNr. DE112069725
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Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die Firma DS Immobilien ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Firma DS Immobilien grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter https://www.ombudsmann-immobilien.net
Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
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