DS Immobilien
Heddernheimer Landstraße 54
60439 Frankfurt

Tel 069-52 62 60
Mobil 0172-94 64 075
Fax 069-51 34 91
Immobilienlösungen auf den Punkt gebracht.

Über uns

Durch unsere langjährige Marktpräsenz können wir mit hoher Kenntnis im Immobiliensektor aufwarten. Zuverlässige Beratung, Diskretion und persönliche Kundenbetreuung ist für uns selbstverständlich.

Individuelle und kompetente Vermarktung und Vermittlung von Immobilien seit 1987.

Unsere langjährige Erfahrung sowie ein unterstützendes Netzwerk an Kollegen, das wir uns über die Jahre in der Rhein-Main-Metropole und Umgebung aufgebaut haben, versetzt uns in die Lage, auf die verschiedensten Kundenwünsche einzugehen.
Sei es die Mietwohnung, das private Eigenheim, das Baugrundstück oder das Renditeobjekt - Sie profitieren in jedem Fall von unseren fundierten Kenntnissen im Immobilienmarkt. Wir als Dienstleister verstehen diesen Bergiff wörtlich: Dienst gepaart mit Leistung - im Interesse unserer Kunden.

Jede Vermittlung einer Immobilie ist so einzigartig wie die Person dahinter: Sie, der Kunde.
Darum steht für uns die individuelle Betreuung an oberster Stelle. Nur so können wir als Dienstleister ein Höchstmaß an persönlicher Unterstützung in der Umsetzung Ihrer Wünsche gewährleisten.
Wir sind der Meinung, die beste Werbung sind zufriedene Kunden. Aus diesem Grund scheuen wir keine Mühe, jeden Tag aufs Neue gute Werbung zu machen.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Herzlichst

Ihre Daniela Semmig

Service

Als besonderen rundum Service für unsere Kunden bieten wir zusätzlich Unterstützung in folgenden Bereichen. Bitte sprechen Sie uns an!

  • Finanzierung
  • Hausverwaltung
  • Renovierungsarbeiten
  • Versicherungen

Wertermittlung Ihrer Immobilie

Wertermittlungen, individuell, wie es die Situation Ihrer Immobilie erfordert.

Es gibt zahlreiche Gründe für eine Immobilienbewertung:
Von einer einfachen Marktwertermittlung bis zu einem umfangreichen Gutachten für das Finanzamt.

Bei uns finden Sie alle Kompetenzen unter einem Dach!
Informieren Sie sich auf unserer Immobilien-Gutachter-Homepage:

www.immobiliengutachter-rheinmain.de

Daniela Semmig
Geprüfte Immobilienbewerterin an der Europäischen Immobilien Akademie (EIA) für Immobilien und Grundstücke.

Energieausweise und Energieeffizienzberatung

Mein Büro bietet folgende Dienstleistungen durch qualifizierte Sachverständige und Energieeffizienzberater an:

  • Energieausweise:

    • Bedarfsausweis: Zum Teil Pflicht für Bestandsgebäude

      Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Wurde das Gebäude bereits nach den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut, reicht ein Verbrauchsausweis. Wenn Altbauten modernisiert oder erweitert werden, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Ausnahme: Es handelt sich um Maßnahmen, bei denen maximal zehn Prozent der Fläche modernisiert wurden.

    • Verbrauchsausweis: Bei Mehrfamilienhäusern aussagekräftig

      Wer für die Bestandsimmobilie nur einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen muss, hat weniger Aufwand. Es wird der Energiebedarf der Immobilie mit den Ausgaben prognostiziert, die in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasser angefallen sind. Der energetische Zustand der Bausubstanz wird nicht analysiert.

  • Energieberatung: speziell auch bei Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften

    Zugelassen bei: BAFA und KfW

    Ermöglichen von Bundesförderungen für Sanierungen:
    • Effizienzhaus-Niveau
    • Einzelmaßnahmen (z.B. Fenster, Dachdämmungen oder Heizungswechsel...)

Weitere Bereiche für die Sie durch uns eine Expertise erhalten können:
  • Begutachtungen: Feuchtigkeits- & Schimmelschäden
  • Bauteilberechnungen
  • Erstellen von Sanierungsfahrplänen

Provisionsregelungen

Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision wissen müssen:

  • In den meisten Fällen werden sich Verkäufer und Käufer Provision paritätisch teilen
  • Maklerprovision muss weiterhin nur gezahlt werden, wenn es zum Kaufvertrag kommt

Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft, wonach Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind.
Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision allein oder überwiegend zu übernehmen.

Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:

  1. Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.

  2. Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt. Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäuferanteil gezahlt wurde.

  3. Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision allein zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers.

Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen des Maklers.

Käuferinformationen

Geldwäscheprävention bei Immobilienmaklern

Das für Immobilienmakler relevante und sorgfaltspflichtauslösende Vertragsverhältnis ist der Immobilienkaufvertrag.

Kunden sind spätestens zum Zeitpunkt der Zusendung oder des Zugangs des Immobilienkaufvertrages durch ein gültiges Ausweisdokument zu identifizieren. Soll ein früherer Zeitpunkt gewählt werden, reicht eine Identifizierung bei Unterzeichnung einer Kaufabsichtserklärung oder bei Zahlung einer Reservierungsgebühr aus.

Vermieterinformationen

Bestellprinzip (seit 01. Juni 2015)

Sie zahlen – bei erfolgreicher Vermietung Ihrer Immobilie – zwei Monatsnettomieten zzgl. der geltenden MwSt.

Unser Service:
  • Beratung über die Miethöhe und Zielgruppenanalyse
  • Marketing mit professionellen Fotos & Exposé
  • Präsentation Ihrer Immobilie im Internet und Versand an vorgemerkte Kunden
  • Vorauswahl der Interessenten und Besichtigungstermine
  • Bonitätsprüfung (Schufa oder Creditreform)
  • Vorbereitung und Abschluss des Mietvertrages
  • Übergabe Ihrer Immobilie mit Protokoll
Das sollten Sie auch wissen: Unsere Provision ist als Werbungskosten für Sie steuerlich absetzbar.

Widerrufsbelehrung

Sehr geehrter Interessent,

mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.

Damit wir sofort für Sie tätig werden können, also Ihnen Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin vereinbaren, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

Wie bisher müssen Sie natürlich nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision oder Aufwandsentschädigung fällig.

Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Daniela Semmig
DS-Immobilien

Impressum

DS Immobilien
Inhaberin: Daniela Semmig
Heddernheimer Landstraße 54
60439 Frankfurt a.M.

Telefon: +49 69 52 62 60
Telefax: +49 69 51 34 91
E-Mail : info@ds-immobilien-frankfurt.de

Internet: www.ds-immobilien-frankfurt.de

Die Maklererlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung wurde Frau Daniela Semmig 1987 vom Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. erteilt.

Finanzamt Frankfurt a.M. 1 – Ust-IdNr. DE112069725

Disclaimer

Alle Texte, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos sowie deren Gestaltung unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Die Vervielfältigung der Informationen oder Daten bedarf der vorherigen Zustimmung von DS-Immobilien.

Soweit nicht anders angegeben, sind alle auf den Seiten genannten Marken gesetzlich geschützte Warenzeichen von DS-Immobilien.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir für alle Informationen dieser Webseite keine Haftung. Die Informationen stellt DS-Immobilien ohne Zusicherung oder Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, zur Verfügung. Auch wenn wir davon ausgehen, dass die von uns gegebenen Informationen zutreffend sind, können sie dennoch Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.

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Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die Firma DS Immobilien ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Firma DS Immobilien grundsätzlich nicht teil.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter https://www.ombudsmann-immobilien.net

Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung DS Immobilien

  1. Datenschutz auf einen Blick

    Allgemeine Hinweise

    Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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  2. Datenschutz auf einen Blick

    Datenschutz

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    Telefax: (069) 51 94 31
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